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Kostenübernahme für Psychotherapie

Gesetzliche Krankenkassen

Als gesetzlich Versicherter zahlt ihre Krankenkasse die Behandlung nach Klärung der Notwendigkeit. Hierzu erfolgt eine Entscheidung über die Anzahl der Gespräche („Sitzungen“). Sollte sich herausstellen, dass diese nicht ausreichend sind, ist ein Verlängerungsantrag notwendig. Dieser wird von mir dann formuliert und gestellt.

Private Krankenkassen / Beihilfe

Als Versicherter einer Privaten Krankenkasse / Beihilfe gilt in der Regel ein ähnliches Verfahren. Da der Leistungskatalog der Privatkassen unterschiedlich ist, sollten Sie sich vorab hierzu bei Ihrer Krankenkasse informieren.

Honorare für Selbstzahler

Als Selbstzahler zahlen Sie ein Honorar, über dessen Höhe Sie selbstverständlich vorab informiert werden. Hierüber erhalten Sie eine Rechnung, die Sie ggf. in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen können.

Paartherapien und psychologische Beratungen

Paartherapien und psychologische Beratungen werden von den Krankenkassen nicht finanziert. Das Honorar orientiert sich an den üblichen Kassensätzen bzw. wird zu Beginn mit Ihnen verabredet.

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